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Drahtglas
stellt eine Verletzungs-Gefahr dar - Drahtglas ist kein Sicherheitsglas!
In vielen öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Sportanlagen, Kindergärten,
Heimen,
Verwaltungs-Gebäuden u.a.m.) sind noch oft Drahtgläser vorzufinden.
Früher wurde
Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutzmassnahmen eingesetzt,
was den
Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer erfüllt, jedoch nicht
die Anforderungen
an die Verkehrssicherheit.
Folgende Massnahmen zur Verminderung der Verletzungsgefahr
sind möglich:
a) Austausch vom Drahtglas durch Sicherheitsglas
b) Anbringung von Schutzfolien
Siehe dazu auch OR 58 und OR 59
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